Prüfung der Abmahnung
Ich prüfe, ob die Abmahnung den Vorwurf konkret beschreibt und ob er zutrifft.
Eine Abmahnung ist ein ernstes Signal. Ich prüfe sie und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
Abmahnung
Eine Abmahnung kommt in die Personalakte und belastet das Arbeitsverhältnis – auch dann, wenn der Vorwurf aus Ihrer Sicht nicht zutrifft oder überzogen ist. Viele Betroffene fragen sich, wie es nun weitergeht.
Ich prüfe die Abmahnung, ordne den Vorwurf ein und bespreche mit Ihnen, welches Vorgehen zu Ihrer Situation passt. Dabei behalte ich das Arbeitsverhältnis als Ganzes im Blick.
Auf Wunsch übernehme ich die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber – sachlich, aber mit dem notwendigen Nachdruck.

Ich prüfe, ob die Abmahnung den Vorwurf konkret beschreibt und ob er zutrifft.
Wenn es sinnvoll ist, formuliere ich für Sie eine Gegendarstellung zur Personalakte.
Ich setze mich dafür ein, dass eine unberechtigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und vertrete Ihre Interessen.
Ist die Abmahnung Teil eines größeren Konflikts, entwickle ich mit Ihnen eine Strategie für das Arbeitsverhältnis insgesamt.
Abmahnung erhalten? Lassen Sie sie prüfen.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.
Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und halte Sie auf dem Laufenden.
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Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
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