Prüfung der Anklage
Ich prüfe die Anklageschrift und die Beweise, auf die sie sich stützt.
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, kommt es auf eine gründlich vorbereitete Verteidigung an. Ich vertrete Sie vor Gericht – auch in Berufung und Revision.
Anklage und Hauptverhandlung
Eine Anklageschrift oder eine Ladung zur Hauptverhandlung bedeutet: Über die Sache wird vor Gericht entschieden. Für viele ist das der Moment, in dem das Verfahren endgültig ernst wird.
Ich bereite die Verteidigung gemeinsam mit Ihnen gründlich vor – vom Vorwurf über die Beweise bis zum Ablauf des Verhandlungstages. Sie wissen vorher, was Sie erwartet, und gehen nicht allein in den Gerichtssaal.
Auch nach einem Urteil bin ich für Sie da: Ich vertrete Sie in Berufung und Revision und bei Fragen der Bewährung.

Ich prüfe die Anklageschrift und die Beweise, auf die sie sich stützt.
Wir gehen gemeinsam durch, wie die Verhandlung abläuft und was auf Sie zukommt.
Ich vertrete Sie vor Gericht, befrage Zeuginnen und Zeugen und halte das Plädoyer.
Ich prüfe das Urteil und vertrete Sie in der nächsten Instanz.
Ich unterstütze Sie bei Fragen rund um Bewährung und Auflagen und vertrete Sie, wenn ein Widerruf droht.
Ich behalte im Blick, was das Verfahren für Beruf, Familie und Führerschein bedeutet.
Ladung zur Hauptverhandlung? Melden Sie sich rechtzeitig.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.
Ich bereite die Verhandlung mit Ihnen vor und vertrete Sie vor Gericht.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München
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