Geringe Mengen
Ich verteidige Sie, wenn Ihnen der Besitz einer geringen Menge vorgeworfen wird.
Ob geringe Menge oder Vorwurf des Handeltreibens: Ich verteidige Sie bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz – diskret und mit klarer Linie.
Drogendelikte (BtMG)
Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz reichen vom Fund einer geringen Menge bei einer Kontrolle bis zu umfangreichen Ermittlungen mit Überwachung und Durchsuchungen. Neben dem Strafverfahren geht es oft auch um den Führerschein und die berufliche Zukunft.
Ich verteidige Sie in jeder Phase – von der ersten Vorladung über Durchsuchung und Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung. Ihr Anliegen behandle ich mit der gebotenen Diskretion.
Geht es zugleich um Ihre Fahrerlaubnis, habe ich auch dieses Verfahren im Blick.

Ich verteidige Sie, wenn Ihnen der Besitz einer geringen Menge vorgeworfen wird.
Steht der Vorwurf des Handeltreibens im Raum, verteidige ich Sie von Beginn an mit einer klaren Strategie.
Bei Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft erreichen Sie mich über das Notfalltelefon rund um die Uhr.
Wird wegen des Vorwurfs auch die Fahrerlaubnisbehörde tätig, vertrete ich Sie dort ebenfalls.
Ich bereite die Verhandlung gründlich vor und verteidige Sie vor Gericht.
Auch bei weiteren Vorwürfen bin ich für Sie da – sprechen Sie mich an.
Durchsuchung oder Festnahme? Rufen Sie sofort an.
Das Notfalltelefon ist rund um die Uhr erreichbar.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.
Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie auf dem Laufenden.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München
Lage und Anfahrt
Erst mit Ihrem Klick wird die Karte von OpenStreetMap geladen. Vorher werden keine Daten dorthin übertragen.Sagen Sie mir, wann es Ihnen passt. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.