Trunkenheitsfahrt
Wird Ihnen eine Fahrt unter Alkoholeinfluss vorgeworfen, verteidige ich Sie im Straf- oder Bußgeldverfahren.
Nach einer Kontrolle mit Alkohol oder Drogen am Steuer geht es schnell um viel – um eine Strafe oder ein Bußgeld und fast immer um den Führerschein. Ich vertrete Sie in jedem dieser Verfahren.
Alkohol und Drogen am Steuer
Eine Verkehrskontrolle, ein Atemalkoholtest oder eine Blutprobe – und plötzlich ist der Führerschein in Gefahr. Je nach Fall folgt ein Bußgeld- oder ein Strafverfahren, oft zusätzlich ein Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Ich vertrete Sie in all diesen Verfahren und behalte dabei den Zusammenhang im Blick: Was im Strafverfahren geschieht, wirkt sich auf Ihre Fahrerlaubnis aus – und umgekehrt.
Ich setze mich dafür ein, dass Sie so bald wie möglich wieder fahren dürfen.

Wird Ihnen eine Fahrt unter Alkoholeinfluss vorgeworfen, verteidige ich Sie im Straf- oder Bußgeldverfahren.
Auch bei Fahrten unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten vertrete ich Sie.
Wurde Ihr Führerschein vor Ort sichergestellt, übernehme ich sofort die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich vertrete Sie, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist im Raum stehen.
Wird die Fahrerlaubnisbehörde tätig, vertrete ich Sie auch dort.
Kommt es zur Verhandlung, verteidige ich Sie vor Gericht und setze mich für Ihren Führerschein ein.
Führerschein abgenommen? Rufen Sie an.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.
Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Behörde und Gericht und halte Sie auf dem Laufenden.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München
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