Ausstehender Lohn
Zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht, verspätet oder nur teilweise, fordere ich es für Sie ein.
Bleiben Gehalt, Überstundenvergütung oder Urlaub aus, mache ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Lohn, Überstunden, Urlaub
Ein ausbleibendes Gehalt, nicht bezahlte Überstunden oder Urlaub, der nicht gewährt oder nicht abgegolten wird: Solche Konflikte belasten – gerade dann, wenn man weiter im Unternehmen arbeitet oder das Arbeitsverhältnis gerade endet.
Ich mache Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend, zunächst außergerichtlich und, wenn nötig, mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Dazu gehören Lohn und Gehalt, Überstunden sowie Urlaub und Urlaubsabgeltung.
Endet das Arbeitsverhältnis, prüfe ich auch, ob in der Schlussabrechnung alles berücksichtigt ist.

Zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht, verspätet oder nur teilweise, fordere ich es für Sie ein.
Ich mache die Vergütung für Ihre geleisteten Überstunden geltend.
Wird Urlaub nicht gewährt oder am Ende nicht abgegolten, vertrete ich Ihre Ansprüche.
Zum Ende des Arbeitsverhältnisses prüfe ich die Schlussabrechnung auf offene Ansprüche.
Zahlt der Arbeitgeber nicht, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht.
Gehalt nicht bezahlt? Melden Sie sich rechtzeitig.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.
Ich übernehme die Kommunikation mit Arbeitgeber und Arbeitsgericht und halte Sie auf dem Laufenden.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München
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