Prüfung des Strafbefehls
Ich prüfe Vorwurf, Beweise und Höhe der Strafe und erkläre Ihnen verständlich, wo Sie stehen.
Ein Strafbefehl kommt oft überraschend – manchmal ist er das erste Schreiben, das Sie in der Sache überhaupt erhalten. Ich prüfe ihn und vertrete Sie im weiteren Verfahren.
Strafbefehl
Ein Strafbefehl kommt mit der Post vom Amtsgericht und enthält bereits eine Strafe, meist eine Geldstrafe. Für viele Betroffene ist es das erste Mal, dass sie überhaupt mit einem Strafverfahren zu tun haben.
Ich prüfe den Strafbefehl gründlich – den Vorwurf, die Beweise und die festgesetzte Strafe. Danach besprechen wir offen, welcher Weg für Sie der richtige ist, und ich setze ihn konsequent um.
Kommt es zur Hauptverhandlung, verteidige ich Sie vor dem Amtsgericht – in München und bundesweit.

Ich prüfe Vorwurf, Beweise und Höhe der Strafe und erkläre Ihnen verständlich, wo Sie stehen.
Wenn es Ihrer Sache dient, lege ich für Sie Einspruch ein und übernehme das weitere Verfahren.
Wo es sinnvoll ist, suche ich das Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft.
Kommt es zur Verhandlung, bereite ich Ihre Verteidigung gründlich vor und vertrete Sie vor Gericht.
Ich beziehe mit ein, was das Verfahren für Ihren Beruf und Ihren Führerschein bedeuten kann.
Strafbefehl erhalten? Melden Sie sich rechtzeitig.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Ich prüfe den Strafbefehl und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Ich übernehme die Kommunikation mit Gericht und Staatsanwaltschaft und halte Sie auf dem Laufenden.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München
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