Prüfung des Zeugnisses
Ich prüfe Formulierungen, Bewertung und Vollständigkeit Ihres Zeugnisses.
Ihr Arbeitszeugnis begleitet Sie bei jeder weiteren Bewerbung. Ich prüfe es für Sie und vertrete Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis liest sich oft freundlich – und kann trotzdem Formulierungen enthalten, die bei künftigen Arbeitgebern anders ankommen als gedacht. Manchmal fehlt das Zeugnis auch ganz oder kommt erst nach mehrfacher Nachfrage.
Ich prüfe Ihr Zwischen- oder Endzeugnis auf Inhalt, Formulierungen und Vollständigkeit und bespreche mit Ihnen, was geändert werden sollte. Anschließend vertrete ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht.
Auch beim Aufhebungsvertrag oder in einem Vergleich achte ich darauf, dass das Zeugnis gut geregelt ist.

Ich prüfe Formulierungen, Bewertung und Vollständigkeit Ihres Zeugnisses.
Ich fordere für Sie die Berichtigung unzutreffender oder nachteiliger Formulierungen.
Erteilt der Arbeitgeber kein Zeugnis, mache ich Ihren Anspruch geltend.
Auch beim Zwischenzeugnis – etwa vor einem Wechsel oder vor der Elternzeit – unterstütze ich Sie.
Im Aufhebungsvertrag oder im Vergleich verhandle ich das Zeugnis mit.
Zeugnis nicht in Ordnung? Lassen Sie es prüfen.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Ich prüfe Ihr Zeugnis und bespreche mit Ihnen, was geändert werden sollte.
Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und halte Sie auf dem Laufenden.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
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