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Rechtsanwältin Diana Ketzer · bundesweit tätig Arbeitsvertrag oder Befristung? Arbeitsrecht in München.

Ob neuer Arbeitsvertrag, Änderungsvertrag oder befristete Stelle: Ich prüfe Ihren Vertrag und vertrete Sie, wenn es Streit um die Befristung gibt.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Arbeitsvertrag und Befristung

Klarheit vor der Unterschrift.


Ein Arbeitsvertrag regelt weit mehr als Gehalt und Arbeitszeit. Klauseln zu Überstunden, Versetzung, Bonus, Wettbewerbsverbot oder Rückzahlung bei Fortbildungen zeigen ihre Wirkung oft erst Jahre später – meist dann, wenn es Streit gibt.

Häufig geht es um einen neuen Vertrag, der vor dem Start geprüft werden soll, um einen Änderungsvertrag nach einer Beförderung oder Umstrukturierung oder um eine befristete Stelle, die immer wieder verlängert wurde. Endet eine Befristung, stellt sich oft die Frage, ob sie überhaupt wirksam vereinbart war.

Ich gehe Ihren Vertrag Punkt für Punkt mit Ihnen durch, erkläre die einzelnen Regelungen verständlich und zeige, wo Spielraum besteht. Auf Wunsch verhandle ich die Bedingungen mit dem Arbeitgeber.

Gibt es Streit um eine Befristung, prüfe ich sie und vertrete Sie gegenüber dem Arbeitgeber und, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht. Dabei behalte ich im Blick, welche Lösung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ich vertrete Sie in München und bundesweit.

Rechtsanwältin Diana Ketzer

Was ich für Sie übernehme


Prüfung des Arbeitsvertrags

Ich prüfe Ihren Vertrag vor der Unterschrift und erkläre Ihnen, was die einzelnen Klauseln bedeuten.

Änderungsvertrag

Soll Ihr Vertrag geändert werden, prüfe ich die neuen Bedingungen und verhandle für Sie.

Befristung

Ich prüfe, ob eine Befristung wirksam vereinbart wurde, und vertrete Sie, wenn es darüber Streit gibt.

Wiederholte Verlängerung

Wurde Ihr befristeter Vertrag mehrfach verlängert, sehe ich mir die gesamte Vertragsgeschichte genau an.

Wettbewerbsverbot und Rückzahlung

Ich prüfe Wettbewerbsverbote und Klauseln zur Rückzahlung, etwa bei Fortbildungen.

Arbeitsgericht

Kommt es zum Verfahren, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht.

Was im Vertrag steht, gilt – oft für Jahre.

Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.

So läuft es ab


  1. Anrufen oder schreiben

    Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.

  2. Gespräch

    Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.

  3. Vertretung

    Ich prüfe Ihren Vertrag, verhandle mit dem Arbeitgeber und halte Sie auf dem Laufenden.

Kontakt


Telefon

0172 6975300

Instagram

@diana.ketzer

Sprechzeiten

Nach Vereinbarung

Kanzleisitz

Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München

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