Raub
Ich verteidige Sie, wenn Ihnen vorgeworfen wird, jemandem unter Gewalt oder Drohung etwas weggenommen zu haben.
Bei Vorwürfen wie Raub, räuberischer Erpressung oder Erpressung steht viel auf dem Spiel. Als Strafverteidigerin übernehme ich Ihre Verteidigung vom ersten Tag an – mit ganzer Kraft.
Raub und Erpressung
Raub und räuberische Erpressung gehören zu den schweren Vorwürfen im Strafrecht. Oft folgen Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft schnell aufeinander, und schon in den ersten Tagen werden Weichen gestellt.
Dahinter steht häufig eine Situation, die schnell eskaliert ist: ein Streit unter Jugendlichen, bei dem ein Handy oder Geld den Besitzer wechselte, eine Auseinandersetzung im Nachtleben, ein Geschäft unter Bekannten, das aus dem Ruder lief, oder der Vorwurf, jemanden mit Drohungen zu einer Zahlung gedrängt zu haben. Nicht selten ist unklar, wer was tatsächlich getan hat.
Ich prüfe genau, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise es gibt – Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Chatverläufe oder Handydaten – und lege mit Ihnen eine klare Verteidigungslinie fest.
Wird ein Haftbefehl erlassen, setze ich mich mit allem Nachdruck dafür ein, dass Sie so bald wie möglich wieder frei sind. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden behalte ich zusätzlich Schule und Ausbildung im Blick.
Ich verteidige Sie in München und bundesweit – im Ermittlungsverfahren, in der Haft und vor Gericht.

Ich verteidige Sie, wenn Ihnen vorgeworfen wird, jemandem unter Gewalt oder Drohung etwas weggenommen zu haben.
Auch beim Vorwurf der räuberischen Erpressung übernehme ich Ihre Verteidigung von Anfang an.
Geht es um den Vorwurf, jemanden durch Drohung zu einer Zahlung gedrängt zu haben, verteidige ich Sie.
Wird ein Haftbefehl erlassen, vertrete ich Sie in Haftprüfung und Haftbeschwerde.
Ich prüfe Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und Chatverläufe genau.
Kommt es zur Verhandlung, bereite ich Ihre Verteidigung gründlich vor und verteidige Sie vor Gericht.
Schwerer Vorwurf? Jetzt zählt jede Stunde.
Das Notfalltelefon ist rund um die Uhr erreichbar.
Rufen Sie mich an – bei einer Festnahme über das Notfalltelefon, auch als Angehörige.
Wir besprechen den Vorwurf und das weitere Vorgehen – bei Haft in der Justizvollzugsanstalt.
Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie auf dem Laufenden.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München
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