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Rechtsanwältin Diana Ketzer · bundesweit tätig Vorwurf nach dem Waffengesetz? Verteidigung in München.

Ein Messer bei einer Kontrolle, eine Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein oder ein Erbstück im Schrank: Als Strafverteidigerin vertrete ich Sie bei Vorwürfen nach dem Waffengesetz.

Waffengesetz

Oft beginnt es mit einem Fund.


Verfahren nach dem Waffengesetz beginnen häufig mit einem Zufallsfund: bei einer Personen- oder Verkehrskontrolle, bei einer Durchsuchung in einer ganz anderen Sache oder nach einem Hinweis aus dem Umfeld. Vielen Betroffenen war gar nicht bewusst, dass der Gegenstand rechtlich zum Problem werden kann.

Das kann ein Messer sein, das bei einer Kontrolle in der Tasche gefunden wird, eine Schreckschusspistole, die ohne kleinen Waffenschein mitgeführt wurde, eine geerbte Waffe, die nie angemeldet wurde, oder ein verbotener Gegenstand wie ein Schlagring, der im Internet bestellt wurde.

Ich kläre, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, ordne den Gegenstand rechtlich ein und lege mit Ihnen fest, wie wir vorgehen.

Für Jägerinnen und Jäger, Sportschützinnen und Sportschützen und alle mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht es oft um mehr als das Strafverfahren, denn die Waffenbehörde prüft dann häufig auch die Zuverlässigkeit. Ich habe beide Verfahren im Blick.

Ich verteidige Sie in München und bundesweit – vom ersten Schreiben der Polizei bis vor Gericht.

Rechtsanwältin Diana Ketzer

Was ich für Sie übernehme


Messer

Wird bei Ihnen ein Messer gefunden, kläre ich, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, und übernehme Ihre Verteidigung.

Schreckschusswaffen

Ich verteidige Sie, wenn Ihnen das Führen einer Schreckschuss- oder Reizstoffwaffe ohne Erlaubnis vorgeworfen wird.

Erbstücke und Altbestände

Geht es um eine geerbte oder lange vergessene Waffe, prüfe ich die Lage und vertrete Sie im Verfahren.

Waffenrechtliche Erlaubnis

Stehen Waffenbesitzkarte oder Jagdschein auf dem Spiel, habe ich auch das Verfahren bei der Behörde im Blick.

Durchsuchung und Sicherstellung

Werden Waffen oder Gegenstände sichergestellt, übernehme ich sofort Ihre Verteidigung.

Hauptverhandlung

Kommt es zur Verhandlung, bereite ich Ihre Verteidigung gründlich vor und vertrete Sie vor Gericht.

Gefunden heißt noch nicht verurteilt.

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.

So läuft es ab


  1. Anrufen oder schreiben

    Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.

  2. Gespräch

    Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.

  3. Verteidigung

    Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie auf dem Laufenden.

Kontakt


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0172 6975300

Instagram

@diana.ketzer

Sprechzeiten

Nach Vereinbarung

Kanzleisitz

Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München

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