Erstes Schreiben
Erhalten Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen, übernehme ich Ihre Verteidigung und die Kommunikation mit der Polizei.
Ein beschädigtes Auto, Graffiti an einer Hauswand oder ein Streit, in dem etwas zu Bruch ging: Als Strafverteidigerin vertrete ich Sie, wenn Ihnen eine Sachbeschädigung vorgeworfen wird.
Sachbeschädigung
Der Vorwurf einer Sachbeschädigung wirkt auf den ersten Blick oft klein. Trotzdem handelt es sich um ein Strafverfahren – und häufig fordert die Gegenseite zugleich Ersatz für den Schaden.
Anlass ist oft ein Streit, bei dem etwas zu Bruch ging, ein Kratzer oder eine Delle am Auto eines Nachbarn, Graffiti an Wänden, Zügen oder Brücken oder eine Feier, die aus dem Ruder gelaufen ist. Nicht selten richtet sich der Vorwurf gegen Jugendliche oder junge Erwachsene.
Ich kläre, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, prüfe die Beweise – etwa Zeugenaussagen, Fotos oder Videoaufnahmen – und lege mit Ihnen fest, wie wir vorgehen.
Wo es zu Ihrer Situation passt, suche ich eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite, etwa über eine Wiedergutmachung des Schadens. Dabei habe ich das Strafverfahren und mögliche Schadensersatzforderungen zugleich im Blick.
Ich verteidige Sie in München und bundesweit – vom ersten Schreiben der Polizei bis vor Gericht.

Erhalten Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen, übernehme ich Ihre Verteidigung und die Kommunikation mit der Polizei.
Wird Ihnen Graffiti vorgeworfen, prüfe ich genau, was Ihnen tatsächlich zugeordnet werden kann.
Geht es um ein beschädigtes Auto, kläre ich den Ablauf und vertrete Sie im Verfahren.
Verlangt die Gegenseite Ersatz für den Schaden, behalte ich neben dem Strafverfahren auch diese Forderung im Blick.
Wo es sinnvoll ist, suche ich eine Lösung mit der Gegenseite.
Kommt es zur Verhandlung, bereite ich Ihre Verteidigung gründlich vor und vertrete Sie vor Gericht.
Vorwurf Sachbeschädigung? Ich verteidige Sie.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.
Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie auf dem Laufenden.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München
Lage und Anfahrt
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