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Rechtsanwältin Diana Ketzer · bundesweit tätig Widerstand gegen Beamte? Verteidigung in München.

Eine Kontrolle, eine Festnahme oder ein Einsatz, der eskaliert ist: Als Strafverteidigerin vertrete ich Sie, wenn Ihnen Widerstand oder ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte vorgeworfen wird.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Eine Lage, die in Sekunden kippt.


Vorwürfe wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte entstehen meist in Sekunden – in einer angespannten Lage, oft nachts und unter Stress. Im Verfahren stehen sich dann die Schilderungen der Beamten und Ihre eigene Sicht gegenüber.

Auslöser kann eine Verkehrs- oder Personenkontrolle sein, die aus dem Ruder gelaufen ist, eine Festnahme, bei der Sie sich losreißen wollten, ein Einsatz nach einem Streit oder eine Situation am Rande eines Fußballspiels, eines Volksfests oder einer Demonstration. Häufig kommen weitere Vorwürfe hinzu, etwa Beleidigung oder Körperverletzung.

Ich gehe den Ablauf mit Ihnen in Ruhe durch und prüfe genau, was Einsatzberichte, Zeugenaussagen und Videoaufnahmen – etwa von Bodycams oder Handys – tatsächlich zeigen.

Gerade bei Vorwürfen, an denen Polizeibeamte beteiligt sind, kommt es auf eine sachliche, gut begründete Verteidigung an. Ich vertrete Ihre Sicht klar und bestimmt, ohne den Konflikt weiter zu verschärfen.

Ich verteidige Sie in München und bundesweit – im Ermittlungsverfahren ebenso wie vor Gericht.

Rechtsanwältin Diana Ketzer

Was ich für Sie übernehme


Widerstand

Ich verteidige Sie, wenn Ihnen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird.

Tätlicher Angriff

Auch beim Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte übernehme ich Ihre Verteidigung von Anfang an.

Weitere Vorwürfe

Kommen Beleidigung oder Körperverletzung hinzu, verteidige ich Sie gegen alle Vorwürfe aus einer Hand.

Videos und Zeugen

Ich prüfe genau, was Bodycam-Aufnahmen, Handyvideos und Zeugenaussagen tatsächlich zeigen.

Klare Linie

Ich vertrete Ihre Sicht sachlich und bestimmt gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.

Hauptverhandlung

Kommt es zur Verhandlung, bereite ich Ihre Verteidigung gründlich vor und vertrete Sie vor Gericht.

Wenn Aussage gegen Aussage steht, zählt eine klare Verteidigung.

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.

So läuft es ab


  1. Anrufen oder schreiben

    Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.

  2. Gespräch

    Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.

  3. Verteidigung

    Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie auf dem Laufenden.

Kontakt


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@diana.ketzer

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Nach Vereinbarung

Kanzleisitz

Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
80333 München

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