Widerstand
Ich verteidige Sie, wenn Ihnen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird.
Eine Kontrolle, eine Festnahme oder ein Einsatz, der eskaliert ist: Als Strafverteidigerin vertrete ich Sie, wenn Ihnen Widerstand oder ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte vorgeworfen wird.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Vorwürfe wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte entstehen meist in Sekunden – in einer angespannten Lage, oft nachts und unter Stress. Im Verfahren stehen sich dann die Schilderungen der Beamten und Ihre eigene Sicht gegenüber.
Auslöser kann eine Verkehrs- oder Personenkontrolle sein, die aus dem Ruder gelaufen ist, eine Festnahme, bei der Sie sich losreißen wollten, ein Einsatz nach einem Streit oder eine Situation am Rande eines Fußballspiels, eines Volksfests oder einer Demonstration. Häufig kommen weitere Vorwürfe hinzu, etwa Beleidigung oder Körperverletzung.
Ich gehe den Ablauf mit Ihnen in Ruhe durch und prüfe genau, was Einsatzberichte, Zeugenaussagen und Videoaufnahmen – etwa von Bodycams oder Handys – tatsächlich zeigen.
Gerade bei Vorwürfen, an denen Polizeibeamte beteiligt sind, kommt es auf eine sachliche, gut begründete Verteidigung an. Ich vertrete Ihre Sicht klar und bestimmt, ohne den Konflikt weiter zu verschärfen.
Ich verteidige Sie in München und bundesweit – im Ermittlungsverfahren ebenso wie vor Gericht.

Ich verteidige Sie, wenn Ihnen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird.
Auch beim Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte übernehme ich Ihre Verteidigung von Anfang an.
Kommen Beleidigung oder Körperverletzung hinzu, verteidige ich Sie gegen alle Vorwürfe aus einer Hand.
Ich prüfe genau, was Bodycam-Aufnahmen, Handyvideos und Zeugenaussagen tatsächlich zeigen.
Ich vertrete Ihre Sicht sachlich und bestimmt gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.
Kommt es zur Verhandlung, bereite ich Ihre Verteidigung gründlich vor und vertrete Sie vor Gericht.
Wenn Aussage gegen Aussage steht, zählt eine klare Verteidigung.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. In der Regel melde ich mich noch am selben Werktag.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – am Telefon, per E-Mail oder über das Formular.
Wir besprechen Ihre Situation und das weitere Vorgehen.
Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie auf dem Laufenden.
Telefon
0172 6975300Nach Vereinbarung
Rechtsanwaltskanzlei Diana Ketzer
Maximiliansplatz 17
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